Die Pfandleihe ist ein historisches Geschäftsmodell, völlig legal und vom Staat zum Wohle der Kunden reguliert. In Deutschland gibt es rund 250 Privatpfandbetriebe. Die erste deutsche Pfandleihe wurde vor mehr als 500 Jahren, genau gesagt um 1560, in Hamburg gegründet. In Zeiten von Dauerkrisen ist der Zulauf an Neukunden in Deutschland prozentual stark angestiegen. Das GEschäftsmodell hilf vielen Menschen flexibler auf finanzielle Umstände zu reagieren - ohne dabei Banken zu involvieren.
Der Pfandkredit ist ein Kurzkredit bzw. Kurzzeitkredit zur Überbrückung finanzieller Engpässe, der sofort und in bar an Sie ausgezahlt wird. Die Auszahlung des Kredites erfolgt schnell, einfach und ist absolut unbürokratisch in der Abwicklung. Wir benötigen keine Gehaltsnachweise, keine Finanzauskünfte oder ander Bonitätsinformationen. Häufig ist der Pfandkredit preiswerter als Sie denken durch gesetzlich festgelegte Zinsen und Gebühren sicher und staatlich reguliert.
Nach der Pfandleiherverordlnung steht dem Kunden für die Auslösung des Pfandes ein Mindestzeitraum von drei Monaten zuzüglich eines Karenzmonats, somit von insgesamt vier Monaten zur Verfügung.
Sofern sich der Pfandleiher mit einer Verlängerung einverstanden erklärt, kann der Pfandkreditvertrag verlängert werden und zwar auch mehrmals. Bei einer Verlängerung sind vom Kunden, also Ihnen die bis zur Verlängerung angefallenen Zinsen und Gebühren zu bezahlen.
In diesem Fall ist der Pfandleiher gesetzlich verpflichtet, das Pfand durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer zu versteigern. Der Kunde hat bis zur Versteigerung noch die Möglichkeit das Pfand auszulösen oder – vorbehaltlich der Zustimmung des Pfandleihers – zu verlängern.
Sollte es zu einer Versteigerung Ihres Pfandes kommen, so haftet das Pfand auch anteilig für die Kosten der Versteigerung.
Ein Mehrerlös entsteht, wenn bei einer Versteigerung des Pfandes der Erlös die Ansprüche des Pfandleihers auf das Darlehen, die Zinsen und Gebühren sowie die anteiligen Versteigerungskosten übersteigt. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit diesen Mehrerlös innerhalb von 3 Jahren, nach Ablauf des Jahres in dem das Pfand versteigert wurde, beim Pfandleiher gegen Vorlage des Originalpfandscheins abzuholen. Unterläßt der Kunde dies, so wird der Mehrerlös an die zuständige Behörde abgeführt.
Beispiel: Ihr Pfand wird am 30.07. 2023 versteigert. Ein etwaiger Mehrerlös kann bis zum Ablauf des 31.12.2026 beim Pfandleiher abgeholt werden.
Haftet der Kunde für den zu geringen Versteigerungserlös? Wie bereits ausgeführt, haftet bei wirksamer Pfandbestellung für die Ansprüche des Pfandleihers ausschließlich das Pfand und nicht der Kunde persönlich. Damit stellt sich beim Pfandkredit weder das Thema „Schuldenfalle“, noch besteht, sofern der Kunde den Pfandkredit nicht zurückbezahlt, die Gefahr eines Schufa-/bzw. Creditreform-Eintrags.
Weitere Informationen zum Pfandkredit können Sie der Pfandleiherverordnung entnehmen, die im Internet einsehbar ist.
Bei Verlust des Pfandscheines ist der Kunde verpflichtet, den Pfandleiher schnellstmöglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Wurde der Pfandschein gestohlen, so ist zudem umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Sie wollen einen Gegenstand beleihen, um mehr finanzielle Freiheit zu erreichen?
Fragen Sie uns, wir geben Ihnen gern Auskunft. Es versteht sich von selbst, dass Ihre Daten absolut vertraulich behandelt werden. Gern können wir in unserem Pfandhaus in Wittenberg einen Termin reservieren. Nutzen Sie gern das nachfolgende Formular:
Wir sind Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.